Polen

Studieren in Bydgoszcz: Hochschulen, Studiengänge und Gebühren

Bydgoszcz: 8 Hochschulen in unserem Katalog; sie bieten 161 Bachelorstudiengänge in 59 Fachrichtungen an. An staatlichen Hochschulen zahlen EU-Studierende in der Regel keine Studiengebühren, Studierende aus Nicht-EU-Staaten 1.487 € pro Jahr. 4 Studiengänge werden auf Englisch unterrichtet.

Hochschulen
8
Studiengänge
161
Auf Englisch
4
Gebühr EU / Jahr
Kostenlos
Gebühr Nicht-EU / Jahr
1.487 €

Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.

Hochschulen in Bydgoszcz

HochschuleTypStudiengängeGebühr EU / JahrGebühr Nicht-EU / Jahr
Kazimierz Wielki Universitystaatlich620 €1.144 €–1.487 €
Bydgoszcz University of Science and Technologystaatlich420 €1.471 €–8.556 €
WSG University (Bydgoszcz)privat171.476 €–3.150 €2.600 €–3.150 €
Akademia Kujawsko-Pomorskaprivat13936 €–2.471 €936 €–2.471 €
WSB Merito University in Torun (Bydgoszcz)privat131.281 €–1.796 €1.281 €–1.796 €
Feliks Nowowiejski Academy of Musicstaatlich90 €10.000 €
Bydgoska Szkoła Wyższa w Bydgoszczyprivat31.236 €–1.831 €1.236 €–1.831 €
Wyższa Szkoła Nauk o Zdrowiu w Bydgoszczyprivat21.464 €–2.471 €1.464 €–2.471 €

Karte der Hochschulen in Bydgoszcz

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Jeder Punkt ist eine Hochschule: Wählen Sie ihn aus, um ihre Seite zu öffnen. Die Straßenkarte ist optional und lädt Bilder von OpenStreetMap.

Was man in Bydgoszcz studieren kann

Studiengänge auf Englisch

StudiengangHochschuleGebühr EU / JahrGebühr Nicht-EU / Jahr
Instrumental StudiesFeliks Nowowiejski Academy of Music0 €10.000 €
International BusinessWSG University (Bydgoszcz)3.000 €–3.150 €3.000 €–3.150 €
International Tourism ManagementWSG University (Bydgoszcz)2.600 €–2.730 €2.600 €–2.730 €
MechatronikaWSG University (Bydgoszcz)——

So funktioniert die Zulassung in Polen

Ein nationales Bewerbungsportal gibt es nicht: Man bewirbt sich online bei jeder Hochschule über ihr eigenes Bewerbungssystem (oft IRK genannt), nach Regeln, die ihr Senat bis zum 30. Juni des Vorjahres beschließt (für Oktober 2027: bis zum 30. Juni 2026), einschließlich eigener Fristen. Laut Gesetz erfolgt die Zulassung zu Bachelor- und einstufigen Langstudiengängen auf Grundlage der Matura-Ergebnisse (die Bewerber werden nach den Fächern gereiht, die jede Hochschule festlegt); Aufnahmeprüfungen sind nur zur Prüfung künstlerischer Begabung, körperlicher Leistungsfähigkeit oder besonderer Eignung zulässig. Schulabschlüsse aus EU-, OECD- und EFTA-Staaten sowie IB/EB-Diplome werden für die Zulassung ohne weitere Formalitäten anerkannt, andere Abschlüsse brauchen eine Anerkennungsbescheinigung der NAWA (System SYRENA). EU-Bürger bewerben sich zu denselben Bedingungen wie Polen; jede Hochschule legt die Sprachanforderungen (Polnisch für polnischsprachige, Englisch für englischsprachige Studiengänge) und die Regeln für Bewerber aus dem Ausland selbst fest. Mehr dazu in der Übersicht Studieren in Polen.

Quellen

Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).