Tiermedizin in Polen studieren: Studiengänge, Gebühren und Zulassungsvoraussetzungen

Polen: 13 Bachelorstudiengänge im Fach Tiermedizin (Hochschulen: 8, Städte: 8). An staatlichen Hochschulen zahlen EU-Studierende in der Regel keine Studiengebühren (0 €–10.900 €); Studierende aus Nicht-EU-Staaten 5.492 € pro Jahr (2.837 €–10.900 €).

Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.

Alle Studiengänge im Fach Tiermedizin in Polen

StudiengangHochschuleStadtSpracheDauerGebühr EU / JahrGebühr Nicht-EU / Jahr
Inspekcja weterynaryjnaBydgoszcz University of Science and TechnologyBydgoszczPolnisch3.5 J.0 €3.375 €
WeterynariaBydgoszcz University of Science and TechnologyBydgoszczPolnisch6 J.0 €3.825 €
weterynariaNicolaus Copernicus University in ToruńToruńPolnisch6 J.0 €4.576 €
weterynariaPoznań University of Life SciencesPoznańPolnisch6.1 J.0 €7.322 €
weterynariaUniversity of Agriculture in KrakowKrakauPolnisch6 J.0 €4.800 €
Veterinary MedicineUniversity of Life Sciences in LublinLublinEnglisch6 J.8.000 €8.000 €
WeterynariaUniversity of Life Sciences in LublinLublinPolnisch6 J.0 €5.492 €
Veterinary MedicineUniversity of Warmia and Mazury in Olsztyn (Olsztyn)OlsztynEnglisch6 J.10.068 €10.068 €
WeterynariaUniversity of Warmia and Mazury in Olsztyn (Olsztyn)OlsztynPolnisch6 J.0 €—
Veterinary MedicineWarsaw University of Life SciencesWarschauEnglisch5.5 J.10.900 €10.900 €
WeterynariaWarsaw University of Life SciencesWarschauPolnisch5.5 J.0 €4.576 €
Veterinary MedicineWrocław University of Environmental and Life SciencesWrocławEnglisch5.5 J.9.153 €9.153 €
WeterynariaWrocław University of Environmental and Life SciencesWrocławPolnisch5.5 J.0 €2.837 €

So funktioniert die Zulassung in Polen

Ein nationales Bewerbungsportal gibt es nicht: Man bewirbt sich online bei jeder Hochschule über ihr eigenes Bewerbungssystem (oft IRK genannt), nach Regeln, die ihr Senat bis zum 30. Juni des Vorjahres beschließt (für Oktober 2027: bis zum 30. Juni 2026), einschließlich eigener Fristen. Laut Gesetz erfolgt die Zulassung zu Bachelor- und einstufigen Langstudiengängen auf Grundlage der Matura-Ergebnisse (die Bewerber werden nach den Fächern gereiht, die jede Hochschule festlegt); Aufnahmeprüfungen sind nur zur Prüfung künstlerischer Begabung, körperlicher Leistungsfähigkeit oder besonderer Eignung zulässig. Schulabschlüsse aus EU-, OECD- und EFTA-Staaten sowie IB/EB-Diplome werden für die Zulassung ohne weitere Formalitäten anerkannt, andere Abschlüsse brauchen eine Anerkennungsbescheinigung der NAWA (System SYRENA). EU-Bürger bewerben sich zu denselben Bedingungen wie Polen; jede Hochschule legt die Sprachanforderungen (Polnisch für polnischsprachige, Englisch für englischsprachige Studiengänge) und die Regeln für Bewerber aus dem Ausland selbst fest.

Siehe auch: Studieren in Polen · Tiermedizin in anderen Ländern

Quellen

Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).