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University of Applied Sciences in Racibórz: Studiengänge, Studiengebühren und Zulassung

University of Applied Sciences in Racibórz ist eine staatliche Hochschule in Racibórz, Polen. Unser Katalog führt hier 15 Bachelorstudiengänge. Studiengebühren für EU-Studierende: 0 € pro Jahr; für Studierende aus Nicht-EU-Staaten: 2.288 €–4.576 €.

Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.

Studiengänge und Gebühren

StudiengangFachrichtungSpracheDauerGebühr EU / JahrGebühr Nicht-EU / Jahr
AdministracjaÖffentliche VerwaltungPolnisch3 J.0 €2.288 €
ArchitekturaArchitekturPolnisch4 J.0 €3.204 €
Automatyka i robotykaElektronik und AutomatisierungPolnisch3.5 J.0 €3.204 €
Bezpieczeństwo państwaInternationale BeziehungenPolnisch3 J.0 €2.288 €
Edukacja artystyczna w zakresie sztuk plastycznychBildende KunstPolnisch3 J.0 €3.204 €
FilologiaSprach- und LiteraturwissenschaftPolnisch3 J.0 €—
język angielski w praktyce przekładuÜbersetzen und SprachenEnglisch3 J.0 €2.746 €
język czeski w praktyce przekładuÜbersetzen und SprachenTschechisch3 J.0 €2.746 €
język niemiecki w praktyce przekładuÜbersetzen und SprachenDeutsch3 J.0 €2.746 €
PedagogikaPädagogikPolnisch3 J.0 €2.746 €
Pedagogika przedszkolna i wczesnoszkolnaGrundschullehramtPolnisch5 J.0 €2.288 €
PielęgniarstwoPflegePolnisch3 J.0 €4.576 €
Turystyka i rekreacjaTourismusPolnisch3 J.0 €—
Wychowanie fizyczneSportwissenschaftPolnisch3 J.0 €3.204 €
Zarządzanie i inżynieria produkcjiWirtschaftsingenieurwesenPolnisch3.5 J.0 €3.204 €

Lage

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Kontakte

So funktioniert die Zulassung in Polen

Ein nationales Bewerbungsportal gibt es nicht: Man bewirbt sich online bei jeder Hochschule über ihr eigenes Bewerbungssystem (oft IRK genannt), nach Regeln, die ihr Senat bis zum 30. Juni des Vorjahres beschließt (für Oktober 2027: bis zum 30. Juni 2026), einschließlich eigener Fristen. Laut Gesetz erfolgt die Zulassung zu Bachelor- und einstufigen Langstudiengängen auf Grundlage der Matura-Ergebnisse (die Bewerber werden nach den Fächern gereiht, die jede Hochschule festlegt); Aufnahmeprüfungen sind nur zur Prüfung künstlerischer Begabung, körperlicher Leistungsfähigkeit oder besonderer Eignung zulässig. Schulabschlüsse aus EU-, OECD- und EFTA-Staaten sowie IB/EB-Diplome werden für die Zulassung ohne weitere Formalitäten anerkannt, andere Abschlüsse brauchen eine Anerkennungsbescheinigung der NAWA (System SYRENA). EU-Bürger bewerben sich zu denselben Bedingungen wie Polen; jede Hochschule legt die Sprachanforderungen (Polnisch für polnischsprachige, Englisch für englischsprachige Studiengänge) und die Regeln für Bewerber aus dem Ausland selbst fest.

Quellen

Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).