privat · Wrocław
SWPS University (Wrocław): Studiengänge, Studiengebühren und Zulassung
SWPS University (Wrocław) (SWPS) ist eine private Hochschule in Wrocław, Polen. Unser Katalog führt hier 6 Bachelorstudiengänge. Studiengebühren für EU-Studierende: 3.295 €–7.850 € pro Jahr; für Studierende aus Nicht-EU-Staaten: 3.295 €–7.850 €.
Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.
- Offizielle Website: swps.pl
Studiengänge und Gebühren
| Studiengang | Fachrichtung | Sprache | Dauer | Gebühr EU / Jahr | Gebühr Nicht-EU / Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Dziennikarstwo i komunikacja społeczna | Journalismus | Polnisch | 3 J. | 3.295 €–3.478 € | 3.295 €–3.478 € |
| Grafika | Bildende Kunst | Polnisch | 3 J. | 3.409 €–3.604 € | 3.409 €–3.604 € |
| Prawo | Rechtswissenschaft | Polnisch | 5 J. | 3.295 €–3.478 € | 3.295 €–3.478 € |
| Psychologia | Psychologie | Polnisch | 3 J. | 3.615 €–3.821 € | 3.615 €–3.821 € |
| Psychologia | Psychologie | Polnisch | 5 J. | 3.615 €–3.821 € | 3.615 €–3.821 € |
| Psychology | Psychologie | Englisch | 3 J. | 7.400 €–7.850 € | 7.400 €–7.850 € |
Lage
Jeder Punkt ist eine Hochschule: Wählen Sie ihn aus, um ihre Seite zu öffnen. Die Straßenkarte ist optional und lädt Bilder von OpenStreetMap.
Kontakte
- International Admissions Office: admissions@swps.edu.pl
- International Admissions Office: +48 22 517 96 00
- Biuro Rekrutacji (national hotline): +48 22 103 26 30
So funktioniert die Zulassung in Polen
Ein nationales Bewerbungsportal gibt es nicht: Man bewirbt sich online bei jeder Hochschule über ihr eigenes Bewerbungssystem (oft IRK genannt), nach Regeln, die ihr Senat bis zum 30. Juni des Vorjahres beschließt (für Oktober 2027: bis zum 30. Juni 2026), einschließlich eigener Fristen. Laut Gesetz erfolgt die Zulassung zu Bachelor- und einstufigen Langstudiengängen auf Grundlage der Matura-Ergebnisse (die Bewerber werden nach den Fächern gereiht, die jede Hochschule festlegt); Aufnahmeprüfungen sind nur zur Prüfung künstlerischer Begabung, körperlicher Leistungsfähigkeit oder besonderer Eignung zulässig. Schulabschlüsse aus EU-, OECD- und EFTA-Staaten sowie IB/EB-Diplome werden für die Zulassung ohne weitere Formalitäten anerkannt, andere Abschlüsse brauchen eine Anerkennungsbescheinigung der NAWA (System SYRENA). EU-Bürger bewerben sich zu denselben Bedingungen wie Polen; jede Hochschule legt die Sprachanforderungen (Polnisch für polnischsprachige, Englisch für englischsprachige Studiengänge) und die Regeln für Bewerber aus dem Ausland selbst fest.
Quellen
Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).