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Akademia Nauk Stosowanych Towarzystwa Wiedzy Powszechnej w Szczecinie (Szczecin): Studiengänge, Studiengebühren und Zulassung
Akademia Nauk Stosowanych Towarzystwa Wiedzy Powszechnej w Szczecinie (Szczecin) (ANS TWP) ist eine private Hochschule in Szczecin, Polen. Unser Katalog führt hier 5 Bachelorstudiengänge. Studiengebühren für EU-Studierende: 1.144 €–1.963 € pro Jahr; für Studierende aus Nicht-EU-Staaten: 1.144 €–1.963 €.
Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.
- Offizielle Website: akademiatwp.pl
- Adresse: ul. Monte Cassino 15, 70-466 Szczecin
Studiengänge und Gebühren
| Studiengang | Fachrichtung | Sprache | Dauer | Gebühr EU / Jahr | Gebühr Nicht-EU / Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezpieczeństwo i higiena pracy | Wirtschaftsingenieurwesen | Polnisch | 3.5 J. | 1.510 €–1.551 € | 1.510 €–1.551 € |
| Kryminologia | Kriminologie | Polnisch | 3 J. | 1.556 €–1.606 € | 1.556 €–1.606 € |
| Obronność i bezpieczeństwo narodowe | Internationale Beziehungen | Polnisch | 3 J. | 1.144 €–1.194 € | 1.144 €–1.194 € |
| Pedagogika przedszkolna i wczesnoszkolna | Grundschullehramt | Polnisch | 5 J. | 1.213 €–1.263 € | 1.213 €–1.263 € |
| Psychologia | Psychologie | Polnisch | 5 J. | 1.922 €–1.963 € | 1.922 €–1.963 € |
Lage
Jeder Punkt ist eine Hochschule: Wählen Sie ihn aus, um ihre Seite zu öffnen. Die Straßenkarte ist optional und lädt Bilder von OpenStreetMap.
Kontakte
- Centrum Obsługi Studenta (student/admissions service): cos@anstwp.pl
- Centrum Obsługi Studenta: +48 91 424 32 00
So funktioniert die Zulassung in Polen
Ein nationales Bewerbungsportal gibt es nicht: Man bewirbt sich online bei jeder Hochschule über ihr eigenes Bewerbungssystem (oft IRK genannt), nach Regeln, die ihr Senat bis zum 30. Juni des Vorjahres beschließt (für Oktober 2027: bis zum 30. Juni 2026), einschließlich eigener Fristen. Laut Gesetz erfolgt die Zulassung zu Bachelor- und einstufigen Langstudiengängen auf Grundlage der Matura-Ergebnisse (die Bewerber werden nach den Fächern gereiht, die jede Hochschule festlegt); Aufnahmeprüfungen sind nur zur Prüfung künstlerischer Begabung, körperlicher Leistungsfähigkeit oder besonderer Eignung zulässig. Schulabschlüsse aus EU-, OECD- und EFTA-Staaten sowie IB/EB-Diplome werden für die Zulassung ohne weitere Formalitäten anerkannt, andere Abschlüsse brauchen eine Anerkennungsbescheinigung der NAWA (System SYRENA). EU-Bürger bewerben sich zu denselben Bedingungen wie Polen; jede Hochschule legt die Sprachanforderungen (Polnisch für polnischsprachige, Englisch für englischsprachige Studiengänge) und die Regeln für Bewerber aus dem Ausland selbst fest.
Quellen
Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).