Solicitadoria (Rechtsbeistand) in den Niederlanden studieren: Studiengänge, Gebühren und Zulassungsvoraussetzungen

Niederlande: 7 Bachelorstudiengänge im Fach Solicitadoria (Rechtsbeistand) (Hochschulen: 7, Städte: 7). An staatlichen Hochschulen zahlen EU-Studierende in der Regel 2.694 € pro Jahr; Studierende aus Nicht-EU-Staaten 10.360 € pro Jahr (9.360 €–10.747 €).

Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.

Alle Studiengänge im Fach Solicitadoria (Rechtsbeistand) in den Niederlanden

StudiengangHochschuleStadtSpracheDauerGebühr EU / JahrGebühr Nicht-EU / Jahr
Sociaal-Juridische DienstverleningAmsterdam University of Applied SciencesAmsterdamNiederländisch4 J.2.694 €10.648 €
Sociaal-Juridische DienstverleningHanze University of Applied Sciences (Groningen)GroningenNiederländisch4 J.2.694 €9.639 €
Sociaal-Juridische DienstverleningHU University of Applied Sciences Utrecht (Utrecht)UtrechtNiederländisch4 J.2.694 €10.747 €
Sociaal-Juridische DienstverleningInholland University of Applied Sciences (Den Haag)Den HaagNiederländisch4 J.2.694 €10.360 €
Sociaal-Juridische DienstverleningInholland University of Applied Sciences (Rotterdam)RotterdamNiederländisch4 J.2.694 €10.360 €
Sociaal-Juridische DienstverleningLeiden University of Applied SciencesLeidenNiederländisch4 J.2.694 €9.556 €
Sociaal-Juridische DienstverleningSaxion University of Applied Sciences (Deventer)DeventerNiederländisch4 J.2.694 €9.360 €

So funktioniert die Zulassung in den Niederlanden

Die Bewerbung erfolgt über Studielink, das nationale Bewerbungsportal (einige Hochschulen nutzen für Bewerber aus dem Ausland ein eigenes Verfahren). Ein VWO-Abschluss berechtigt zum Studium an Forschungsuniversitäten, ein HAVO- (oder MBO-4-)Abschluss an Fachhochschulen; ausländische Abschlüsse prüft die jeweilige Hochschule, und die Sprachanforderungen für englischsprachige Studiengänge legt jede Hochschule selbst fest. Die meisten Bachelorstudiengänge haben keine Auswahl, die nationale Studielink-Frist ist der 1. Mai; Studiengänge mit Numerus fixus enden am 15. Januar und führen eine eigene Auswahl durch (für den Studienbeginn September 2027: 15. Januar 2027 und 1. Mai 2027). Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die ein Visum benötigen, haben oft eine frühere Frist der Hochschule, zum Beispiel den 1. April an der Universität Leiden.

Siehe auch: Studieren in den Niederlanden · Solicitadoria (Rechtsbeistand) in anderen Ländern

Quellen

Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).