Bildende Kunst in Bosnien und Herzegowina studieren: Studiengänge, Gebühren und Zulassungsvoraussetzungen

Bosnien und Herzegowina: 8 Bachelorstudiengänge im Fach Bildende Kunst (Hochschulen: 5, Städte: 5). An staatlichen Hochschulen zahlen EU-Studierende in der Regel 869 € pro Jahr (614 €–869 €); Studierende aus Nicht-EU-Staaten 869 € pro Jahr (614 €–869 €).

Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.

Alle Studiengänge im Fach Bildende Kunst in Bosnien und Herzegowina

StudiengangHochschuleStadtSpracheDauerGebühr EU / JahrGebühr Nicht-EU / Jahr
Likovne umjetnostiUniversity of Banja Luka (Banja Luka)Banja LukaSerbisch4 J.——
Likovna kulturaUniversity of BihaćBihaćBosnisch4 J.614 €614 €
Likovna umjetnostUniversity of East Sarajevo (Trebinje)TrebinjeSerbisch4 J.——
Likovne umjetnosti (smjerovi: Grafika; Kiparstvo; Slikarstvo)University of Mostar (Široki Brijeg)Široki BrijegKroatisch3 J.869 €869 €
GrafikaUniversity of Sarajevo (Sarajevo)SarajevoBosnisch4 J.——
KiparstvoUniversity of Sarajevo (Sarajevo)SarajevoBosnisch4 J.——
Nastavnički odsjekUniversity of Sarajevo (Sarajevo)SarajevoBosnisch4 J.——
SlikarstvoUniversity of Sarajevo (Sarajevo)SarajevoBosnisch4 J.——

So funktioniert die Zulassung in Bosnien und Herzegowina

Es gibt kein nationales Bewerbungssystem: Man bewirbt sich direkt bei der Universität oder Fakultät, die ihre eigene Ausschreibung (konkurs za upis) mit Studienplatzzahlen, Voraussetzungen und Fristen veröffentlicht. Die meisten Ausschreibungen für den Herbst beginnen im Mai oder Juni, mit einer ersten Runde im Juni oder Juli und einer zweiten im September; die Plätze sind häufig in staatlich finanzierte (Budget-)Plätze für Staatsbürger und selbstfinanzierte Plätze aufgeteilt. Die Auswahl erfolgt nach Punkten aus dem Schulzeugnis und, an vielen Fakultäten (Medizin, Architektur, Kunst, Sport, Ingenieurwesen), einer Aufnahme- oder Eignungsprüfung (prijemni ispit); ausländische Studierende bewerben sich je nach Hochschule unter denselben Bedingungen oder in einer eigenen Quote. Ein im Ausland erworbenes Schulzeugnis muss vor der Einschreibung vom zuständigen Kantons- bzw. Entitätsministerium anerkannt (nostrifiziert) werden, viele Universitäten lassen die Teilnahme am Auswahlverfahren aber schon während des laufenden Verfahrens zu. Da es drei Bildungsbehörden gibt (Föderation, Republika Srpska und Distrikt Brčko), unterscheiden sich Fristen und Unterlagen je nach Universität.

Siehe auch: Studieren in Bosnien und Herzegowina · Bildende Kunst in anderen Ländern

Quellen

Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).