Archäologie in Polen studieren: Studiengänge, Gebühren und Zulassungsvoraussetzungen

Polen: 14 Bachelorstudiengänge im Fach Archäologie (Hochschulen: 11, Städte: 10). An staatlichen Hochschulen zahlen EU-Studierende in der Regel keine Studiengebühren (0 €–2.300 €); Studierende aus Nicht-EU-Staaten 2.059 € pro Jahr (800 €–2.900 €).

Prüfen Sie vor der Bewerbung immer die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website der Hochschule.

Alle Studiengänge im Fach Archäologie in Polen

StudiengangHochschuleStadtSpracheDauerGebühr EU / JahrGebühr Nicht-EU / Jahr
ArcheologiaAdam Mickiewicz University, Poznań (Poznań)PoznańPolnisch3 J.0 €1.831 €
ArcheologiaCardinal Stefan Wyszyński University in WarsawWarschauPolnisch3 J.0 €2.471 €
ArcheologiaJagiellonian UniversityKrakauPolnisch3 J.0 €2.860 €
ArcheologiaMaria Curie-Skłodowska UniversityLublinPolnisch3 J.0 €1.600 €
GeoarcheologiaMaria Curie-Skłodowska UniversityLublinPolnisch5 J.0 €1.400 €
Geowizualizacja historyczna i archeologicznaMaria Curie-Skłodowska UniversityLublinPolnisch3 J.0 €—
ArcheologiaNicolaus Copernicus University in ToruńToruńPolnisch3 J.0 €1.281 €
ArcheologiaUniversity of GdańskGdańskPolnisch3 J.0 €2.059 €
ArcheologiaUniversity of Lodz (Łódź)ŁódźPolnisch3 J.0 €2.500 €
ArcheologiaUniversity of RzeszówRzeszówPolnisch3 J.0 €2.000 €
ArcheologiaUniversity of SzczecinSzczecinPolnisch3 J.0 €2.114 €
ArchaeologyUniversity of WarsawWarschauEnglisch3 J.2.300 €2.300 €
ArcheologiaUniversity of WarsawWarschauPolnisch3 J.0 €800 €
ArcheologiaUniversity of WrocławWrocławPolnisch3 J.0 €2.900 €

So funktioniert die Zulassung in Polen

Ein nationales Bewerbungsportal gibt es nicht: Man bewirbt sich online bei jeder Hochschule über ihr eigenes Bewerbungssystem (oft IRK genannt), nach Regeln, die ihr Senat bis zum 30. Juni des Vorjahres beschließt (für Oktober 2027: bis zum 30. Juni 2026), einschließlich eigener Fristen. Laut Gesetz erfolgt die Zulassung zu Bachelor- und einstufigen Langstudiengängen auf Grundlage der Matura-Ergebnisse (die Bewerber werden nach den Fächern gereiht, die jede Hochschule festlegt); Aufnahmeprüfungen sind nur zur Prüfung künstlerischer Begabung, körperlicher Leistungsfähigkeit oder besonderer Eignung zulässig. Schulabschlüsse aus EU-, OECD- und EFTA-Staaten sowie IB/EB-Diplome werden für die Zulassung ohne weitere Formalitäten anerkannt, andere Abschlüsse brauchen eine Anerkennungsbescheinigung der NAWA (System SYRENA). EU-Bürger bewerben sich zu denselben Bedingungen wie Polen; jede Hochschule legt die Sprachanforderungen (Polnisch für polnischsprachige, Englisch für englischsprachige Studiengänge) und die Regeln für Bewerber aus dem Ausland selbst fest.

Siehe auch: Studieren in Polen · Archäologie in anderen Ländern

Quellen

Wie die Zahlen erhoben und berechnet werden: Daten und Quellen (EN).